Die Deutsche Rentenversicherung informiertWichtig für Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt für Rente!
In den nächsten Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.



